Gesetze für das Schiedsamt
Für das Land Niedersachsen gibt es Landesgesetze, die als Grundlage für das Schiedsamt sehr wichtig sind. Bücher mit den Gesetzestexten sind beim BDS oder im Fachhandel erhältlich.
Tipp: Überprüfen Sie bitte ihre Gesetzetexte auf Aktualität. Neben der "Aktuelle Gesamtausgabe" steht "Gültig ab" mit Datum. Jetzt können Sie die § mit Ihren Unterlagen vergleichen.
- Niedersächsisches Schlichtungsgesetz - NSchlG (bitte "Aktuelle Gesamteausgabe" anklicken)
- Niedersächsisches Schiedsämtergesetz - NSchÄG (bitte "Aktuelle Gesamteausgabe" anklicken)
- Leitlinien und Verwaltungsvorschriften zum NSchlG und zum NSchÄG
- Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz - NNachbG (bitte "Aktuelle Gesamteausgabe" anklicken)
Zum anderen sind auch Teile der Bundesgesetze für das Schiedsamt wichtig, z.B.:
- Strafgesetzbuch StGB
- Strafprozessordnung StPO
Aktuelles
Höhe der Einfriedung 2,0 Meter ohne Einwilligung des Nachbarn.
Niedersächsische Bauordnung ab 01.11.2012; Höhe der Einfriedung 2,0 Meter ohne Einwilligung des Nachbarn.
§5 Absatz 8 Satz 1 Nr. 1
1. Stützmauern, Aufschüttungen und Einfriedungen
a) in Gewerbe- und Industriegebieten, jedoch von den Grenzen eines Nachbargrundstücks, das ganz oder teilweise außerhalb eines solchen Gebietes liegt, nur mit einer Höhe von nicht mehr als 2 m, und
b) außerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten mit einer Höhe von nicht mehr als 2 m
Rückschnitt auf einem tieferliegenden Nachbargrundstück

Änderung in der Fahrtkostenabrechnung im Rahmen von Schiedsterminen
Schiedspersonen dürfen , soweit sie Fahrtkosten in der Kostenrechnung geltend machen dürfen (also zum Ortstermin oder zur Zustellung von Schriftstücken – soweit die Kosten unter denen der Post liegen), ab jetz einen Fahrtkostensatz von 0,42 € ansetzen.
Für die Fahrt zum Verhandlungstermin also vom seinem Wohnort der Schiedspersom zum Amtsraum, steht der Schiedsperson jetzt keine Fahrtkosten mehr zu.