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Es stand im Hamburger Abendblatt - Beilage Harburger Rundschau
vom 30.05.2006
Erst einmal zum Schiedsmann
Die Lüneburger Schiedsleute würden gern mehr Fälle schlichten, zum Beispiel bei Mietsachen. Aber die Politik diskutiert nur.
Carolin George Lüneburg
Es gibt keinen kürzeren Weg, zu seinem Recht zu kommen, als eine Schlichtung — darin sind sich Lüneburgs Schiedsmänner Rudolf Noeres (80) und Uwe Martens (67, v.l.) einig. FOTO: GEORGE |
Helmuth Petersen kann so schnell nichts aus der Ruhe bringen. Als sein Bürgermeister ihm als jungem Ratsmitglied 1966 mit den knappen Worten ,,dat musst du moken“ auftrug, Schiedsmann der Samtgemeinde Amelinghausen zu werden, hat er es halt gemacht. „Obwohl ich keine Ahnung hatte, was das ist.“ 40 Jahre später weiß er es: Es ist eins der letzten echten Ehrenämter — und es spart Staat und Bürgern unheimlich viel Geld. Ginge es nach den Schiedsleuten, könnten sie den Gerichten noch viel mehr Arbeit abnehmen.
Denn: In Niedersachsen ist es bislang nur bei bestimmten Strafrechtssachen vorgeschrieben, vor dem Gang zum Gericht einen Schlichter aufzusuchen. Den stellen die Gemeinden, er arbeitet ehrenamtlich und versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln. Geht es um Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses, kann kein Kläger vor Gericht ziehen, ohne vorher die außergerichtliche Schlichtung versucht zu haben.
Doch der Trend geht weg vom Straf- hin zum Zivilrecht, hat Rudolf Noeres beobachtet. Er ist selbst seit 40 Jahren Schiedsmann und Vorsitzender der Bezirksvereinigung Lüneburg. „Als die Familien noch enger zusammen wohnten, gab’s mehr Terz“, sagt der pensionierte Regierungsoberamtsrat, „heute liegt der Schwerpunkt dagegen eindeutig auf Nachbarstreitigkeiten.“
Über den Zaun wachsende Äste, wuchernde Wurzeln, stinkender Bioabfall: „Solche Fälle sind prädestiniert für eine Schlichtung“, sagt Noeres. „Doch der Antragsteller muss uns erstmal finden – den Schiedsmann, das unbekannte Wesen. Das ist das Problem.“
Seit Jahren fordern er und seine Lüneburger Kollegen daher, Zänkereien zwischen Nachbarn immer erst zum Schiedsmann zu schicken, bevor sie vor Gericht landen.
Doch vier Wechsel im niedersächsischen Justizministerium seit 2000 haben jeden Versuch, ein erweitertes Gesetz über das Schiedsamt durchzuwinken‘ erstickt. Zur Zeit debattiert eine Kommission aus Bund und Ländern, welche Aufgaben den ehrenamtlichen Schlichtem zusätzlich zugeteilt werden könnten.
Lüneburgs zweiter Schiedsmann Uwe Martens hätte da schon eine Idee: „Wir sollten auch in Sachen Mietrecht und Hausordnungen obligatorisch tätig werden.“ Er ahnt zwar schon, dass Mietervereine dagegen „Sturm laufen werden“, aber er weiß auch: „Die können nur Auskünfte geben und die Leute zum Gericht schicken. Wir können das Gericht ersetzen.“

