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Interwiev

Es stand im Hamburger Abendblatt - Beilage Harburger Rundschau

vom 30.05.2006

Erst einmal zum Schiedsmann

 

 Die Lüneburger Schieds­leute würden gern mehr Fälle schlichten, zum Bei­spiel bei Mietsachen. Aber die Politik diskutiert nur.

 

Carolin George Lüneburg 

 

Es gibt keinen kürzeren Weg, zu seinem Recht zu kommen, als eine Schlichtung darin sind sich Lü­neburgs Schiedsmänner Rudolf Noeres (80) und Uwe Martens (67, v.l.) einig. FOTO: GEORGE

Helmuth Petersen kann so schnell nichts aus der Ruhe bringen. Als sein Bürgermei­ster ihm als jungem Ratsmit­glied 1966 mit den knappen Worten ,,dat musst du moken“ auftrug, Schiedsmann der Samtgemeinde Amelinghau­sen zu werden, hat er es halt gemacht. „Obwohl ich keine Ahnung hatte, was das ist.“ 40 Jahre später weiß er es: Es ist eins der letzten echten Eh­renämter — und es spart Staat und Bürgern unheimlich viel Geld. Ginge es nach den Schiedsleuten, könnten sie den Gerichten noch viel mehr Arbeit abnehmen.

Denn:  In Niedersachsen ist es bislang nur bei bestimmten Strafrechtssachen vorge­schrieben, vor dem Gang zum Gericht einen Schlichter auf­zusuchen. Den stellen die Ge­meinden, er arbeitet ehren­amtlich und versucht, zwi­schen den Parteien zu vermit­teln. Geht es um Beleidigung, Körperverletzung, Sachbe­schädigung, Hausfriedens­bruch oder Verletzung des Briefgeheimnisses, kann kein Kläger vor Gericht ziehen, ohne vorher die außerge­richtliche Schlichtung ver­sucht zu haben.

Doch der Trend geht weg vom Straf- hin zum Zivilrecht, hat Rudolf Noeres beobach­tet. Er ist selbst seit 40 Jahren Schiedsmann und Vorsitzen­der der Bezirksvereinigung Lüneburg. „Als die Familien noch enger zusammen wohnten, gab’s mehr Terz“, sagt der pensio­nierte Regierungsoberamts­rat, „heute liegt der Schwer­punkt dagegen eindeutig auf  Nachbarstreitigkeiten.“

 

Über den Zaun wachsende Äste, wuchernde Wurzeln, stinkender Bioabfall: „Solche Fälle sind prädestiniert für eine Schlichtung“, sagt Noe­res. „Doch der Antragsteller muss uns erstmal finden – den Schiedsmann, das unbekannte Wesen. Das ist das Problem.“

Seit Jahren for­dern er und seine Lüneburger Kollegen daher, Zänkereien zwischen Nachbarn immer erst zum Schiedsmann zu schicken, bevor sie vor Ge­richt landen.

Doch vier Wechsel im nie­dersächsischen Justizmini­sterium seit 2000 haben je­den Versuch, ein erweitertes Gesetz über das Schiedsamt durchzuwinken‘ erstickt. Zur Zeit debattiert eine Kommis­sion aus Bund und Ländern, welche Aufgaben den ehren­amtlichen Schlichtem zusätz­lich zugeteilt werden könn­ten.

    Lüneburgs zweiter Schieds­mann Uwe Martens hätte da schon eine Idee: „Wir sollten auch in Sachen Miet­recht und Hausordnungen obligatorisch tätig werden.“ Er ahnt zwar schon, dass Mie­tervereine dagegen „Sturm laufen werden“, aber er weiß auch: „Die können nur Aus­künfte geben und die Leute zum Gericht schicken. Wir können das Gericht erset­zen.“